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Bürokratie pur.

Vertretung vor Ämter und Behörden


Hierzu zählen die Antragsstellung bei Behörden für den Betreuten sowie die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen. Aber auch, wenn dies nicht ausdrücklich als Aufgabenkreis benannt ist, zählt der Kontakt zu Behörden unterschiedlicher Art zu den Vertretungsaufgaben des Betreuers im Rahmen der gesetzlichen Vertretung. Die Entgegennahme von Sozialleistungen durch den Betreuer setzt jedoch den Aufgabenbereich der Vermögenssorge voraus.