Mobirise

Wo möchten Sie leben?

Aufenthaltsbestimmung 

Mit diesem Aufgabenkreis wird der Betreuer berechtigt, den Aufenthaltsort des Betreuten festzulegen. Er umfasst alle Angelegenheiten, die mit dem ständigen oder derzeitigen Aufenthalt (z. B. in der eigenen Wohnung, einem Pflege- oder Wohnheim) des Betreuten verbunden sind. Dabei hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen, solange sie seinem Wohl entsprechen.


Weitere Beispiele können sein:
• die Vertretung des Betreuten bei Aufrechterhaltung oder Wechsel des Wohnsitzes sowie
• Abschluss oder Kündigung von Wohnraum (Genehmigung durch das Gericht notwendig)