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My home is my castle...

Wohnungsangelegenheiten

Unter besonderem Schutz steht, nicht nur im Grundgesetz sondern explizit auch im Betreuungsrecht, die Wohnung, da diese Lebensmittelpunkt des Betreuten ist. Speziell für ältere Personen beinhaltet es eine vertraute Umgebung und bietet Möglichkeiten um soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Weiter beinhaltet dieser Aufgabenkreis u.a. vor:
• Abschluss von Wohnraum-Verträgen (Genehmigung durch das Gericht notwendig)
• Kündigung von Wohnraum-Verträgen (Genehmigung durch das Gericht notwendig)
• Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Wohnung ( d.h. Organisation von Reparaturen und Renovierung der Wohnung)
• Ggf. Veranlassung der Direktzahlung von ALG II an Vermieter
• Überwachung bestehender Verträge
• Überprüfung und ggf. Abwehr von unberechtigten Forderungen