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Auftrag.

Aufgaben eines rechtlichen Betreuers

Der rechtliche Betreuer hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei hat der Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen. 
Das Betreuungsgericht legt im Betreuungsbeschluss fest, wieweit die Vertretungsbefugnis des Betreuers reicht. Die Spannweite reicht von der Besorgung aller Angelegenheiten, der sog. Totalbetreuung, bis zu einzelne Aufgabenkreise, wie bspw. die Aufenthaltsbestimmung. § 1896 Abs. 3 BGB setzt hier die entsprechenden Grenzen, da nur ein Betreuer für Aufgabenkreise bestellt werden darf, in denen die Betreuung erforderlich ist.
Der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichtes. Er muss regelmäßig Bericht erstatten und ggf. Vermögensverzeichnisse erstellen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Betreuten durch Kontoauszüge und Belege nachweisen und dem Gericht nach Aufforderung zur Prüfung vorlegen (Rechnungslegung).


Mögliche Aufgabenkreise sind i.d.R.:
• Gesundheitssorge
• Wohnungsangelegenheiten
• Aufenthaltsbestimmung
• Unterbringung
• Vertretung vor Ämter und Behörden
• Vermögenssorge
• Post- und Fernmeldeverkehr